Was sind die Aufgaben der Schufa?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Ziel der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.

In Deutschland gibt es acht regional tätige SCHUFA Gesellschaften, die Daten speichern und verarbeiten. Diese Daten übermitteln sie als sogenannte Schufa Auskünfte. Auf Anfrage an ihre Vertragspartner (Banken etc.) Mit Hilfe aktueller SCHUFA-Auskünfte können die Vertragspartner die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden besser beurteilen und rationeller über deren Kreditwünsche entscheiden.

Was ist der Nutzen der Schufa?

Die Tätigkeit der SCHUFA dient auch den privaten Kreditnehmern bzw. Verbrauchern, denn eine SCHUFA-Auskunft kann als Zertifikat über die Kreditwürdigkeit privater Kunden gelten und ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Kreditaufnahme.

Die Informationen der SCHUFA verbessern die Beratung durch die Mitarbeiter der Kreditgeber. Diese können mit Hilfe der Auskünfte leichter prüfen, ob ein Kreditnehmer wirtschaftlich dazu in der Lage ist, seine Rechnung zu bezahlen oder seinen Kredit termingerecht zu tilgen. Ein verantwortungsbewußter Kreditgeber räumt keinen Kredit ein, der die Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers übersteigt. SCHUFA-Auskünfte tragen daher auch dazu bei, Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung zu schützen.

Welche Daten erfasst die Schufa?

Alle SCHUFA-Gesellschaften in Deutschland arbeiten nach einem einheitlichen Verfahren. Die Vertragspartner der SCHUFA übermitteln Informationen, die im Rahmen von eigenen Geschäften mit privaten Kunden anfallen. Dabei handelt es sich um

· Angaben zur Person:
· Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften
· Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäftes
· Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie gegebenenfalls die vorzeitige Erledigung
· Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte
· Einrichtung eines Telekommunikationskontos
· Daten über die nichtvertragsgemäße Abwicklung von Geschäften
· Kündigung wegen Verzuges oder Vollstreckungsmaßnahmen
· Einspruch/Widerspruch gegen einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid und dessen Erledigung
· Folgende Merkmale können auch nach Ausgleich des Schuldbetrages nicht durch einen Erledigungsvermerk ergänzt werden; z.B.:
· Einziehung einer Kreditkarte oder
· Kündigung eines Girokontos wegen mißbräuchlicher Nutzung

· Darüber hinaus erfaßt und speichert die SCHUFA auch Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen
· Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung
· Eidesstattliche Versicherung
· Eröffnung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens bzw.
Konkursverfahrens
· Abweisung und Einstellung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens bzw. Konkursverfahrens mangels Masse
· Die SCHUFA speichert auch Daten zu Personen mit Wohnsitz im Ausland

Von der SCHUFA nicht erfaßte Daten

· Einkommen oder Vermögen
· Arbeitgeber
· Informationen über den Familienstand

Wann werden Daten gelöscht?

Die SCHUFA speichert Informationen über Privatpersonen nur für eine bestimmte Zeit.
Gelöscht werden:
· Angaben über Anfragen nach 12 Monaten; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften bekannt egeben
· Kredite zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung
· Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung
· Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird
· Kundenkonten des Handels nach drei Jahren
· Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung) nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird

Welche Informationen erhält ein Kreditunternehmen?

Kreditinstitute informieren ihre privaten Kunden darüber, welche Daten zu welchem Zweck von der SCHUFA gespeichert werden; dabei erfahren diese auch die Anschrift der für sie zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle.

Gleichzeitig werden die Kunden gebeten, die sogenannte SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erklären sie sich damit einverstanden, daß ihre Daten der SCHUFA übermittelt und von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden dürfen.

Die Kreditantragsteller werden auch darauf hingewiesen, daß gegebenenfalls Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung und Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen gespeichert werden. Zur Speicherung solcher Informationen ist eine besondere Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz nicht erforderlich.